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Gesundheitsreform |
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Standardtarif bei der privaten Krankenversicherung ab 2009 |
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Der Standardtarif löst ab 2009 den heutigen Basistarif der Privaten Krankenversicherungen
(PKV) ab. Jede PKV muss diesen Tarif anbieten, der sich an den Leistungen der Gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) orientiert. Wer als Privatpatient mindestens 10 Jahre versichert
war und unter die Beitragsbemessungsgrenze kommt, kann, wenn er über 55 Jahre ist, diesen
Tarif wählen. Mitglieder der PKV, die über 65 Jahre sind und länger als 10 Jahre Privatpatient
waren, können diesen Tarif unabhängig vom Einkommen auswählen.
Der Versicherungsbeitrag für den Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbetrag
der GKV begrenzt. Auch bei Vorerkrankungen darf die PKV die Aufnahme in den Standardtarif
nicht ablehnen.
Er ist auch für Gesetzlich Krankenversicherte möglich. Im Unterschied zur GKV gibt es
allerdings auch beim Standardtarif der PKV keine beitragsfreie Mitversicherung vom
Geringverdienenden Ehepartner, oder den Kindern. Jeder muss auch hier einen eigenen Vertrag
abschließen und seinen Beitrag zahlen.
Im Unterschied zur GKV wird jeder Privatpatient nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet.
Das gilt auch für den Versicherten, der den Standardtarif abgeschlossen hat. Der Patient
bekommt die Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus und muss diese bezahlen. Erst danach rechnet
er mit seiner PKV ab. Im Standardtarif sind nur die Gebührenordungssätze in Höhe der GKV
versichert. Privatpatienten werden beim Arzt nach andern Gebührenordnungssätze, die höher
sind abgerechnet. Damit erhält der Versicherte mit Standardtarif von seiner PKV nicht den
gesamten Betrag erstattet.
Hier muss vorher mit dem behandelnden Arzt oder Heilbehandler geklärt werden, dass diese
nur nach der Gebührenordnung der GKV ihre Leistungen berechnen.
Das wird allerdings oft sehr schwierig sein, weil dann der entsprechende Heilbehandler auf
Geld verzichten muss.
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