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Gesundheitsreform - Standardtarif bei der privaten Krankenversicherung ab 2009

Gesundheitsreform



Standardtarif bei der privaten Krankenversicherung ab 2009
Der Standardtarif löst ab 2009 den heutigen Basistarif der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ab. Jede PKV muss diesen Tarif anbieten, der sich an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) orientiert. Wer als Privatpatient mindestens 10 Jahre versichert war und unter die Beitragsbemessungsgrenze kommt, kann, wenn er über 55 Jahre ist, diesen Tarif wählen. Mitglieder der PKV, die über 65 Jahre sind und länger als 10 Jahre Privatpatient waren, können diesen Tarif unabhängig vom Einkommen auswählen.

Der Versicherungsbeitrag für den Standardtarif ist auf den durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV begrenzt. Auch bei Vorerkrankungen darf die PKV die Aufnahme in den Standardtarif nicht ablehnen.
Er ist auch für Gesetzlich Krankenversicherte möglich. Im Unterschied zur GKV gibt es allerdings auch beim Standardtarif der PKV keine beitragsfreie Mitversicherung vom Geringverdienenden Ehepartner, oder den Kindern. Jeder muss auch hier einen eigenen Vertrag abschließen und seinen Beitrag zahlen.

Im Unterschied zur GKV wird jeder Privatpatient nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Das gilt auch für den Versicherten, der den Standardtarif abgeschlossen hat. Der Patient bekommt die Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus und muss diese bezahlen. Erst danach rechnet er mit seiner PKV ab. Im Standardtarif sind nur die Gebührenordungssätze in Höhe der GKV versichert. Privatpatienten werden beim Arzt nach andern Gebührenordnungssätze, die höher sind abgerechnet. Damit erhält der Versicherte mit Standardtarif von seiner PKV nicht den gesamten Betrag erstattet.

Hier muss vorher mit dem behandelnden Arzt oder Heilbehandler geklärt werden, dass diese nur nach der Gebührenordnung der GKV ihre Leistungen berechnen.

Das wird allerdings oft sehr schwierig sein, weil dann der entsprechende Heilbehandler auf Geld verzichten muss.

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